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Gutschrift

für versäumte Spielraum-Termine

Während der Spielraum Kurse unter Pandemiebedingungen haben Familien, die krankheitsbedingt Spielraum Termine versäumen und sich rechtzeitig vom Kurs abmelden, einen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Teilnahmebeitrags.

Das gilt auch, wenn der Kurs von Amts wegen durch die Corona VO BW verboten wird und daher Termine nicht stattfinden können.

Termine, die wegen Krankheit der Kursleiterin ausfallen, sind von der Erstattung entsprechend der Vereinbarung bei Buchung des Kurses ausgenommen.

Dabei haben Familien die Wahl zwischen

  • Rückzahlung auf ein Konto in Deutschland
  • Geschenk-Gutschein, übertragbar und ab Ausstellung 3 Jahre lang gültig
  • anonyme Spende an eine Familie, die nur einen Teil des Spielraum-Teilnahmebeitrags aufbringen kann

Hier können betroffene Familien die Erstattung beantragen: