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Freie Bewegungsentwicklung im 3. Lebensjahr im 4. Lebensjahr im 5. Lebensjahr im 6. Lebensjahr Kinderzimmer nach Hengstenberg Selbständiges Spiel Spielzeug

Kletterbogen

Der Kletterbogen ist vielseitig:

Im 1. Lebensjahr kann er als Begrenzung des Spielbereichs hingelegt werden, dein Kind wird hindurch greifen und sich später an den Sprossen in die Höhe ziehen.

Im 2. Lebensjahr entdeckt dein Kind das Klettern und wird häufig voll Freude hinauf- und wieder heruntersteigen, ehe es beginnt, oben drüber zu klettern und auf der anderen Seite hinunter zu steigen.

Mit einem Rutschbrett ergänzt entdeckt dein Kind die Möglichkeit, Dinge hinunter rutschen und rollen zu lassen und wird auch selbst in allen Varianten rutschen: auf dem Bauch, auf dem Po, mit den Füßen zuerst, mit dem Kopf zuerst…

Die Steilheit der Rutsche ist dabei in vielen Zwischenstufen variierbar – dein Kind kann selbst bestimmen, wie steil es rutschen möchte.

Mit einem Brett kann aus dem Bogen auch ein Verkaufsstand werden, an dem Kindergartenkinder Kaufladen spielen oder Post oder Wochenmarkt – je nach dem, welche Erfahrungen sie im echten Leben selbst gemacht haben.

Sogar als Schaukelständer kannst du den Bogen nutzen: ein Tragetuch anknoten, schon entsteht ein lauschiges Plätzchen für die Mittagspause deines Kindes.

Im Familienspielraum nutzen wir den Kinderkletterbogen der Schreinerei Röthenbacher aus Steinenbronn.

Wenn Deine Kinder im Grundschulalter alle Reize des Bogens genossen haben und darüber hinaus wachsen, kannst du ihn gerne über unsere Seite Eltern aus dem Familienspielraum zum Kauf anbieten.

Gebrauchte Kletterbogen

Kinderkletterbogen NCW mit Rutsche zu verkaufen 6/2020
Verkäufer: N.Cw. (privat)

Maße des Kletterbogens:
Höhe	ca. 80cm
Breite	ca. 53cm
Länge (Breite am Boden) ca. 100cm

Abholung in Holzgerlingen

Preis VB - Verkauf an den Meistbietenden 😊
Angebote bis 28.6.2020 über das nachstehende Kontaktformular

Kletterbogen NP 230 Euro
Rutsche NP 120 Euro

Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewaehrleistung, Sachmaengel, Garantie und Ruecknahme der Ware von Privat an Privat. Jeder Käufer hat die Moeglichkeit, den Artikel vor dem Kauf zu besichtigen um sich vom Zustand selbst zu ueberzeugen. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Artikelbeschreibung stehen, ansonsten haftet der Verkaeufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr fuer die verkaufte Ware: Mit Kontaktaufnahme Ihrerseits, stellen Sie mich von dieser Gewaehrleistung/Garantie frei.

Von Heidi, Spielraum Leiterin

Spielraum Leiterin nach Pikler seit 2006 für Eltern mit Kindern von 0 bis 10 Jahren
Fortbildungen für Erzieher*innen: Einführung in die Pikler- und Hengstenberg-Pädagogik seit 2014